Anarchie als Werkzeugkasten

Thom Holterman (Hg.): Anarchistisches Recht. Quellen, Autonomie, Pluralismus, Föderalismus, Gerechtigkeit, Übersetzung aus dem Niederländischen, Bearbeitung und Lektorat von Lou Marin, Heidelberg: Verlag Graswurzelrevolution, 2026, ISBN 978-3-939045-60-1, 128 Seiten, 14,90 €

Rezension von Markus Henning

Das Zurückweisen von Hierarchie und Herrschaft ist unabdingbar, reicht aber nicht aus. Um die Destruktivität von Kapitalismus und Staatlichkeit zu überwinden, um Pfade aus Klimakatastrophe, Autoritätsprinzip und Neofaschismus zu bahnen, muss Neues in die Welt kommen. Emanzipation braucht eine Vielfalt verallgemeinerungsfähiger Ordnungsstrukturen. Entstehen kann diese nur, wenn Anarchie sich im Alltag entfaltet, wenn in der Vorwegnahme alternativer Gesellschaftlichkeit Bedeutungen gestiftet und Beziehungen von Solidarität und Kooperation gestaltet werden.

Grundlage solcher Neudefinitionen sozialer Grammatik sind Formen des Miteinanders, die nicht allein von Selbstbestimmung, Offenheit und Teilhabe, sondern auch von Verlässlichkeit getragen werden. Sie werfen Fragen auf nach gemeinschaftlichen Regeln, nach deren Entstehen, nach deren Aushandlung und nach deren je spezifischen Geltungsbereichen.

Antworten umreißt jetzt ein Buch aus dem Verlag Graswurzelrevolution unter dem Titel Anarchistisches Recht. Quellen, Autonomie, Pluralismus, Föderalismus, Gerechtigkeit. Herausgeber ist Thom Holterman (geb. 1942). Er stammt aus den Niederlanden, ist Aktivist, Antimilitarist und Freidenker, war jahrzehntelang Redakteur bei der anarchistischen Zeitschrift de AS, bekleidete bis Ende 2002 eine außerordentliche Jura-Professur an der Erasmus-Universität Rotterdam und betreut bis heute das online-Magazin Libertaire orde. Auch in diesem neuen Buch folgt Holterman den beiden Passionen seines Lebens und ihrem wechselseitigen Verhältnis als Theorie wie als sozialer Bewegung: Dem Anarchismus und den Rechtsauffassungen.

Dazu hat er insgesamt sieben Beiträge zusammengestellt, drei von ihm selbst verfasst, die anderen stammen von Alexander Atabekyan (1868-1933), von René Berthier (geb. 1946), von Pierre Bance (geb. 1948) und von Anne-Sophie Chambost (geb. 1971). Aus unterschiedlichen Blickwinkeln führen sie uns vor Augen, dass Justizkritik erst dann Transformationskraft entfaltet, wenn sie über die Fixierung aufs Negative hinausgreift. Wohlbegründetes Opponieren gegen Repression und Strafverfolgung, gegen Paragraphenwerke und Gerichtswillkür kann ein Gespür entstehen lassen für die Nähe von Anarchie zu rechtlichen Realitäten in Vergangenheit und Gegenwart. Formen nichtstaatlichen Rechts auf die Spur zu kommen, öffnet wiederum die Zukunft. „Wenn man über eine andere Gesellschaft spricht, nämlich eine libertäre Ordnung, dann kann man das nicht tun, ohne dabei auch über Recht nachzudenken“ (Thom Holterman: Nachwort, S. 123-126, hier: S. 123).

Straßenszene in Frankfurt am Main (Oktober 2022); Foto: Henning-Hellmich

1) Dorn im Fleisch der Macht. In seiner Ablehnung der Obrigkeitsidee setzt der Anarchismus auf die Fähigkeit von Menschen, ihr Verantwortungsbewusstsein auszubilden, sich selbst zu organisieren und Konflikte ohne auferlegte Autorität zu bewältigen. Dieser Vertrauensvorschuss birgt subversive Kraft. Er hat das Potential, die eingeschliffenen Sichtweisen und Praktiken der Jurisprudenz zu unterminieren, von denen etliche auch unsere Vorstellungswelten kolonisiert haben. Allen voran gilt das für den sog. Rechtspositivismus, der als die einzig rechtsetzende Instanz den Staat anerkennt, der also die Gültigkeit von Rechtsnormen an den Staatswillen bindet und somit das Recht auf staatliche Gesetze oder Verordnungen reduziert. Was der Rechtspositivismus für Politik und Verwaltungshandeln festschreibt, und was sich beim Aufbegehren von unten jederzeit zum Bürgerkrieg von oben radikalisieren kann, lässt sich beschreiben als „[…] das archaische Paradigma (‚archaisch‘ bezieht sich auf Regierung, Befehl, Autorität, Macht). Es umfasst das Denken in Asymmetrie, die Unumkehrbarkeit des Befehls und die Gehorsamkeit, diesem zu folgen“ (Thom Holterman: „Van de wet los“ (Losgelöst vom Gesetz) – über Illegalisten, direkte Aktion: „Nimm und iss“, S. 89-99, hier: S. 90 f.). Dem entspricht die Ungleichwertigkeit der gesetzlich verbrieften Rechte. Ihre jeweiligen Gehalte spiegeln die hierarchischen Sozialstrukturen von Reichtum und Armut, von Privilegienherrschaft und Benachteiligung, von Einfluss und Ohnmacht (vgl. hierzu Alexander Atabeykan: Recht und Herrschaft, S. 79-87). Anarchistische Rechtsauffassungen folgen einer Gegenperspektive. Sie ersetzen Hierarchie durch Horizontalität, Entmündigung durch Autonomie und Standardisierung durch Pluralismus. Gesellschaft soll ein Netzwerk von Beziehungen sein, ein dezentral-vielgestaltiges Geflecht von Begegnungen auf Augenhöhe. Die eigentlich legitimen Quellen des Rechts liegen daher nicht im Staat und seinen Gesetzen. Sie sind in dem zu finden, was in Gemeinschaften geschieht, also im Zusammenwirken und in der Kommunikation der Beteiligten, in ihrem Bewusstsein, in ihrem Gerechtigkeitsempfinden. Frei assoziierte Individuen schaffen sich Rechte und Pflichten selbst, und zwar als ebenso immanente wie dynamische Ordnungsfaktoren ihres Soziallebens. In der Kreativität des Widerständigen geschieht dies über Direkte Aktion und zivilen Ungehorsam. Beide Konzepte lösen sich vom Prinzip der Stellvertreterpolitik, überschreiten den Rahmen der Gesetze und generieren dadurch neue Rechtselemente als verbindendes Regulativ der Handelnden. „Denn für die Anarchie gilt, dass sie die Unterwerfung unter das staatliche Recht ablehnt, was nicht bedeutet, dass sie eine Lebensweise ohne Recht anstrebt“ (Anne-Sophie Chambost: Anarchistische Gedanken zum Recht im 19. und 20. Jahrhundert, S. 51-77, hier: S. 73; vgl. hierzu auch Thom Holterman: George Gurvitch (1894-1965) und das Sozialrecht, S. 27-38).

2) Gerechtigkeit in Aktion. Es geht um die Vorbereitung einer Zukunft, in der Anarchie, Ordnung und Recht ineinandergreifen. Wie lassen sich grundlegende Werkzeuge, Verfahren und Ziel-Mittel-Relationen inhaltlich bestimmen? Die Beiträge des Sammelbandes Anarchistisches Recht öffnen zwei unterschiedliche Denk- und Erfahrungsräume. Sie tun dies nicht, um Blaupausen festzuzurren, sondern um Inspiration in Gang zu setzen. Da sind zum einen die Feldforschungen der Anthropologie zur Herrschaftslosigkeit in indigenen Gesellschaften. Territorien mit sog. polycephalen Strukturen kennen weder eine zentrale Autorität, noch eine Vollstreckungsinstanz mit Gewaltmonopol. Die Wirksamkeit des Rechts ist mit gelebten Formen des Sozialausgleichs und der Machtneutralisierung verknüpft: Mit autonomen Vereinigungen und Debattenkulturen der Konsenssuche, mit Mediation und Wiedergutmachung in Streitfällen, mit Riten von Geschenkaustausch und gegenseitiger Hilfe. Solche Mechanismen wirken gemeinschaftsstabilisierend. Entscheidungskompetenzen werden basisdemokratisch und situativ verteilt, und zwar auf unterschiedliche Anführer:innen. Unter Beobachtung stehend und bar jeder Befehlsgewalt, haben diese durch persönliches Vorbild und Integrität, durch Argumente und Kommunikationsstärke zu überzeugen. Bei Machtmissbrauch drohen Besitzverlust und Gemeinschaftsausschluss. Eindringlich tritt uns hier die Möglichkeit einer Lebenswelt entgegen, in der Rechtspraktiken als Garanten von Anarchie wirken. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass unser Blick von außen kommt. Bei kontextübergreifenden Vereinnahmungen ist Vorsicht geboten: „[…] die Menschen der untersuchten Völker verwenden keine Begriffe wie libertär, Anarchie, Anarchismus“ (Thom Holterman: Recht und Macht aus libertärer Perspektive, S. 13-25, hier: S. 19). Gleichwohl kann ein Brückenschlag zu dem lohnend sein, was uns das vorliegende Buch in einem zweiten Denk- und Erfahrungsraum unterbreitet. Darin begegnen wir dem klassischen Anarchismus, seinem Begriff der ‚positiven Anarchie‘ und seinen damit verbundenen Konstruktionselementen des Rechts. Wesentliche Bezugspunkte für ein Ausgreifen ins Sozialökonomische finden sich im Werk des französischen Anarchisten Pierre-Joseph Proudhon (1806-1865). Für ihn ist Recht nicht nur eine Handlungsweise, in der Menschen sich in ihrer Freiheit, Gleichheit und Würde bestätigen. Es ist vor allem auch das Medium, in dem sie das Aufeinander-bezogen-Sein ihrer Interessen erkennen. Als ‚Kohäsionskraft‘ impliziert Gerechtigkeit die Gegenseitigkeit vertraglicher Beziehungen. Im Zusammenspiel von Produktionsvereinigungen, Genossenschaften und Tauschinstitutionen setzt diese Gegenseitigkeit die Leitplanken für ein Gleichgewicht der wirtschaftlichen wie sozialen Kräfte. „In einer Gesellschaft, in der das Recht die ‚Vorherrschaft’ erlangt hat, kann Gerechtigkeit nach Proudhons Ausdruck kein geschlossenes System sein, sondern nur eine Bewegung, die sich unaufhörlich an die Entwicklung der sozialen Beziehungen anpasst. ‚Wir werden niemals das Ende des Rechts kennen, weil wir niemals aufhören werden, neue Beziehungen untereinander zu schaffen‘“ (René Berthier: Staat, Recht und Legitimität, S. 39-49, hier: S. 44 f.).

Straßenszene in Frankfurt am Main (Januar 2026); Foto: Henning-Hellmich

3) Auf dem Weg zu neuen Utopien. In der Anarchie sollen freie Vereinbarungen an die Stelle von Gesetzen treten. Strebeziel ist eine Rechtsarchitektur, deren Strukturen sich in einer ersten Annäherung anhand zweier Bereiche beschreiben lassen. Der erste Bereich umfasst die Autonomie und Vielfalt der gesellschaftlichen Basis. Hier gilt das jeweilige interne Recht, das von den Beteiligten selbst ausgehandelt wird in den unterschiedlichen Gemeinschaften und Vereinen, in den Kommunen und Unternehmen, in den Kooperativen und Gewerkschaften. Für regionales und überregionales Zusammenwirken tritt als Vernetzungsprinzip der Föderalismus in Kraft. Er prägt den zweiten Bereich, nämlich das kollektive Recht, welches lokale Verwaltungen und Berufsverbände zusammenbringt, um etwa Produktion, Dienstleistungen oder Infrastrukturmaßnahmen zu organisieren. „Wir stellen uns komplexe rechtliche Regelungen in Form von bilateralen Verträgen, spezifischen Kollektivvereinbarungen, Wirtschafts- oder Sozialabkommen, Chartas mit Grundprinzipien usw. vor, die ausgearbeitet werden müssen“ (Pierre Bance: Die Frage des Rechts in der Anarchie, S. 101-121, hier: S. 106). Über beide Bereiche hinweg gelten das Personenrecht und das Sicherheitsrecht. Sie haben auf Selbstverwaltung und Inklusion abzustellen. Sie haben mittels föderaler Gesundheits- wie Versorgungseinrichtungen egalitären Sozialschutz zu garantieren. Und sie haben Lösungsmöglichkeiten für zivil- wie strafrechtliche Haftungsfragen anzubieten. Als letzte Instanz der Rechtsdurchsetzung wird es wohl auch in der Anarchie eine Justiz und eine Polizei geben. „Es ist Aufgabe der staatenlosen Gesellschaft, sie zu Instrumenten der Emanzipation zu machen, um auf die eine oder andere Weise das Aussterben illegitimer Autoritäten zu organisieren“ (Ebd., S. 120).

Anarchistisches Recht ist ein Buch, an dem wir unser Handeln präfigurativ ausrichten können. Die Art, wie es Wissen und Imagination zusammenbringt, weitet unser Gesichtsfeld und macht uns stark für die Anforderungen des Tages.

Hiervon sollte sich auch die Freiwirtschaft inspirieren lassen. Ihr Begründer, der deutsch-argentinische Sozialreformer Silvio Gesell (1862-1930), hat in seinem Spätwerk bekanntlich für eine herrschaftsfrei-matrizentrische Sozialordnung geworben, in welcher Reformgeld und kommunalisierter Boden durch einen ‚Mütterbund‘ verwaltet werden.

Zu diesem Zukunftsbild können die anarchistischen Rechtsauffassungen, die Thom Holterman zusammengetragen hat, Konstruktives beitragen. Wir wünschen ihm, seinen Mitautor:innen und dem Verlag Graswurzelrevolution viel Erfolg mit diesem wichtigen Sammelband.